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In der Mitte des Jahres 1918, am 15. Juni, trat
in Ungarn eine Bestimmung in Kraft, die eine
Kriegszusatzgebühr zusätzlich zu den regulären
Porti vorschrieb. Der diese Anordnung
beinhaltende Text vom 25. Mai 1918, mit der Nr.
41.212, der auch in der Verordnung PTRP (Posta
és Távirda Rendeletek Tára = Post- und
Telegrafenverordnung) 1918 Mai 29 - i 53
enthalten ist, lautet unter anderem wie folgt:
"Diese Ersatzgebühr, Kriegszusatzgebühr, gilt
nur für Postsendungen in die Gebiete der k.u.k.
Monarchie, nach Deutschland und Bulgarien, in
die von österreichisch/ungarischen Truppen
besetzten Gebieten, sowie in die von deutschen
Truppen besetzten Ostgebiete. Für das übrige
Ausland gilt die bestehende Gebührenverordnung."
Die erforderlichen Kriegszusatzgebühren betrugen
für die wichtigsten Versendungsformen: |
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Unter Berücksichtigung der späten Bekanntgabe an
die Öffentlichkeit, hat man seitens der
Postbehörden eine 16-tägige Übergangsfrist
eingeräumt. Während dieser Zeit wurden alle
Postsendungen ohne erforderliches
Kriegszusatzporto nicht mit einer Nachgebühr
belegt, sondern es wurde nur der fehlende Betrag
der Zusatzgebühr nachgefordert. |
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Während der Übergansfrist ohne Kriegszusatzgebühr aufgegebener Brief. Die Gebühr wurde durch ein 5 Filler Portoprovisorium bei der Ankuft in Csepreg ohne zusätzliches Nachporto aufgeklebt und entwertet. |
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Inlandsbrief aus der Übergangsfrist mit einem 5 Filler Portoprovisorium zur Deckung der fehlenden Kriegszusatzgebühr. Der Einkreisstempel "5" wurde im Budapester Zustellpostamt versendet. |
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Postkarte aus der Übergangsfrist mit 5 Filler
Portoprovisorium zur Deckung der 2 Filler
Kriegszusatzgebühr und der fehlenden 3 Filler Postkartenporto (8 Filler anstelle der frankierten 5 Filler). Das Portoprovisorium wurde vorschriftsmäßig beim Ankunftspostamt entwertet. |
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Nach Ablauf der Übergangsfrist wurde bei
fehlender Zusatzgebühr der doppelte Betrag der
fehlenden Gebühr erhoben. Da sich aber in diesem
Zeitraum zwei amtliche Anordnungen
überschnitten: 1. Die Anordnung unter anderem die 5-Filler Portomarkenwertstufe zu annullieren, laut PTRT 1917 Dec. 3 - 150 2. Die Einführung der Kriegszusatzgebühr, laut PTRT 1918 Mai 29 - i 53 gab es einen gewissen Engpass an regulären Portomarken. Aus diesem Grunde hat man seitens der Postverwaltung eine Anordnung für den Gebrauch von Portoprovisorien erlassen. Die Verordnungsnummern, sowie der genaue Zeitpunkt dieses Erlasses sind in den Unterlagen aus der damaligen Zeit leider nicht mehr zu finden; der Inhalt ist nur noch aus nichtamtlichen Quellen, nämlich Zeitungsartikeln und aus Fachzeitschriften bekannt. Hier heißt es unter anderem, dass es für eine Übergangsfrist erlaubt war, die gesamten Portogebühren, also reguläres Porto und Kriegszusatzporto, entweder in Teilbeträgen oder im Ganzen, in Briefmarken einzuziehen. |
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| Brief nach Leipzig vorschriftsmäßig mit 5 Kr Kriegszusatzgebühr frankiert | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kartenbrief zu 15 Filler mit 5 Filler als Kriegszusatzgebühr |
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Zusätzlich wird angeordnet, dass die
aufgeklebten Briefmarken vom Aufgabepostamt
mit dem entsprechenden Handgummistempeln mit
den Buchstaben P, T oder PORTO überstempelt
und dadurch zu Portoprovisorien deklariert
werden. Das Auslieferungspostamt hat seinen
Postamtsstempel darauf abzuschlagen. Zu
finden sind diese Handgummistempelabschläge
auf den Briefmarkenserien vom Typ Mäher,
Kriegshilfe III und Karl/Zita. Die
Typenvielfalt der Gummihandstempel ist
dadurch zu erklären, dass es keine exakten
Ausführungsbestimmungen bezüglich Form und
Aussehen der Handgummistempel gab. |
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| Kartenbrief
mit fehlender Kriegszusatzgebühr von 5
Filler. Diese wurde per Nachporto in doppelter Höhe, d. h. 10 Filler mit Portoprovisorien eingezogen. |
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| Mit Beendigung
des ersten Weltkrieges verloren am 15. November
1918 der Erlass über die Kriegszusatzgebühr,
sowie über die weitere Anfertigung von
Portoprovisorien ihre Gültigkeit; was
andererseits keine Portosendung zur Folge hatte.
Da man aber, entgegen der Vorschrift 42.212,
postintern schon größere Mengen der erwähnten
Dauerserien zu Portoprovisorien überstempelt
hatte, wurde portopflichtige Dienstpost bis in
da Jahr 1919 hinein noch mit diesen Marken
freigemacht und somit aufgebracht. |
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Ungebrauchte Einheiten |
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Literatur zum Thema
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