Die Portoprovisorien des Jahres 1918 - ein Überblick (erstellt v. F. Semmler)




In der Mitte des Jahres 1918, am 15. Juni, trat in Ungarn eine Bestimmung in Kraft, die eine Kriegszusatzgebühr zusätzlich zu den regulären Porti vorschrieb. Der diese Anordnung beinhaltende Text vom 25. Mai 1918, mit der Nr. 41.212, der auch in der Verordnung PTRP (Posta és Távirda Rendeletek Tára = Post- und Telegrafenverordnung) 1918 Mai 29 - i 53 enthalten ist, lautet unter anderem wie folgt: "Diese Ersatzgebühr, Kriegszusatzgebühr, gilt nur für Postsendungen in die Gebiete der k.u.k. Monarchie, nach Deutschland und Bulgarien, in die von österreichisch/ungarischen Truppen besetzten Gebieten, sowie in die von deutschen Truppen besetzten Ostgebiete. Für das übrige Ausland gilt die bestehende Gebührenverordnung." Die erforderlichen Kriegszusatzgebühren betrugen für die wichtigsten Versendungsformen:

  Versendungsform

Kriegszusatz- Gebühr

 
    Postkarten (amtliche Ganzsachen) 2 Filler  
    Briefe und Kartenbriefe 5 Filler  
    Wertbriefe 10 Filler  
    Drucksachen bis 50 gr 2 Filler  
    Drucksachen über 50 gr 5 Filler  
    Postanweisungen 5 Filler  
    Pakete 20 Filler  
 
  Unter Berücksichtigung der späten Bekanntgabe an die Öffentlichkeit, hat man seitens der Postbehörden eine 16-tägige Übergangsfrist eingeräumt. Während dieser Zeit wurden alle Postsendungen ohne erforderliches Kriegszusatzporto nicht mit einer Nachgebühr belegt, sondern es wurde nur der fehlende Betrag der Zusatzgebühr nachgefordert.
 
 
Während der Übergansfrist ohne Kriegszusatzgebühr aufgegebener Brief. Die Gebühr wurde durch ein 5 Filler
Portoprovisorium bei der Ankuft in Csepreg ohne zusätzliches Nachporto aufgeklebt und entwertet.
 
 
Inlandsbrief aus der Übergangsfrist mit einem 5 Filler Portoprovisorium zur Deckung der fehlenden Kriegszusatzgebühr.
Der Einkreisstempel "5" wurde im Budapester Zustellpostamt versendet.
 
  Postkarte aus der Übergangsfrist mit 5 Filler Portoprovisorium zur Deckung der 2 Filler Kriegszusatzgebühr
und der fehlenden 3 Filler Postkartenporto (8 Filler anstelle der frankierten 5 Filler).
Das Portoprovisorium wurde vorschriftsmäßig beim Ankunftspostamt entwertet.
  Nach Ablauf der Übergangsfrist wurde bei fehlender Zusatzgebühr der doppelte Betrag der fehlenden Gebühr erhoben. Da sich aber in diesem Zeitraum zwei amtliche Anordnungen überschnitten:

   1. Die Anordnung unter anderem die 5-Filler Portomarkenwertstufe zu annullieren, laut PTRT 1917 Dec. 3 - 150

   2. Die Einführung der Kriegszusatzgebühr, laut PTRT 1918 Mai 29 - i 53

gab es einen gewissen Engpass an regulären Portomarken.

Aus diesem Grunde hat man seitens der Postverwaltung eine Anordnung für den Gebrauch von Portoprovisorien erlassen. Die Verordnungsnummern, sowie der genaue Zeitpunkt dieses Erlasses sind in den Unterlagen aus der damaligen Zeit leider nicht mehr zu finden; der Inhalt ist nur noch aus nichtamtlichen Quellen, nämlich Zeitungsartikeln und aus Fachzeitschriften bekannt. Hier heißt es unter anderem, dass es für eine Übergangsfrist erlaubt war, die gesamten Portogebühren, also reguläres Porto und Kriegszusatzporto, entweder in Teilbeträgen oder im Ganzen, in Briefmarken einzuziehen.


 
 
  Brief nach Leipzig vorschriftsmäßig mit 5 Kr Kriegszusatzgebühr frankiert 

 
Kartenbrief zu 15 Filler mit 5 Filler als Kriegszusatzgebühr

  Zusätzlich wird angeordnet, dass die aufgeklebten Briefmarken vom Aufgabepostamt mit dem entsprechenden Handgummistempeln mit den Buchstaben P, T oder PORTO überstempelt und dadurch zu Portoprovisorien deklariert werden. Das Auslieferungspostamt hat seinen Postamtsstempel darauf abzuschlagen. Zu finden sind diese Handgummistempelabschläge auf den Briefmarkenserien vom Typ Mäher, Kriegshilfe III und Karl/Zita. Die Typenvielfalt der Gummihandstempel ist dadurch zu erklären, dass es keine exakten Ausführungsbestimmungen bezüglich Form und Aussehen der Handgummistempel gab.
 
  Kartenbrief mit fehlender Kriegszusatzgebühr von 5 Filler. Diese wurde per Nachporto in
doppelter Höhe, d. h. 10 Filler mit Portoprovisorien eingezogen.
  Mit Beendigung des ersten Weltkrieges verloren am 15. November 1918 der Erlass über die Kriegszusatzgebühr, sowie über die weitere Anfertigung von Portoprovisorien ihre Gültigkeit; was andererseits keine Portosendung zur Folge hatte. Da man aber, entgegen der Vorschrift 42.212, postintern schon größere Mengen der erwähnten Dauerserien zu Portoprovisorien überstempelt hatte, wurde portopflichtige Dienstpost bis in da Jahr 1919 hinein noch mit diesen Marken freigemacht und somit aufgebracht.
           
 
Ungebrauchte Einheiten
 

Literatur zum Thema

 

  A Magyar Bélyegek Monográfiája - Monographie der ungarischen Briefmarken

  A Magyar Bélyegek Kézikönyve - Handbuch der ungarischen Briefmarken

  Amtsblatt der ungarischen Post, PTRT 53 29.5 1918

  Eigene Forschungen - Mitteilungsblatt Nr. 5a der ARGE Ungarn

 

 
   



















































































































































































































































































































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